Arggghhh, Teil 2
So und jetzt kommt es knüppelhart. Waaagghhh, diese heuchlerischen Schwaben tun gerade so als ob China auf der ganzen Welt für seine Freidfertigkeit bekannt wäre. Hallo, Kung-Fu ist ist ein großer Teil ihrer Tradition und ihrer nationalen Identität. Aber lest selbst.
Verschönerungsverein Stuttgart e.V.
xxx
Vorsitzender
Herrn xxx
xxx
xxxx
(per email)
22.07.2008
Keine Dreherlaubnis für den Chinesischen Garten für Ihr Filmprojekt
Hausverbot für Betretung für solche Filmzwecke
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Erörterung im Vorstand des Vereins erklären wir abschließend, daß wir Ihnen und anderen Beteiligten für das Projekt eines KungFu-Filmes keine Dreherlaubnis für den Chinesischen Garten erteilen.
Ein Chinesischer Garten ist grundsätzlich ein Ort der Ruhe, der Besinnung und des Friedens. Die von unseren Mitgliedern gepflegte Anlage soll keine Kulisse für ein dem konträres Projekt sein. Die Kategorisierung "rein privat und unkommerziell" für ein Filmprojekt halten wir in den Zeiten der Verbreitung per Internet für grundsätzlich unglaubwürdig. Fragen der Versicherung gegen Beschädigungen der filigranen Details der Anlage können Sie privat nicht überzeugend darstellen. (Anders gelagerte Filmprojekte weisen grundsätzlich Drehorthaftpflichtversicherungen über mindestens Euro 30.000,00 nach). Hauptgegenargument ist aber die Natur der Anlage als Ort der Ruhe, der Besinnung und des Friedens.
Weder Sie selbst noch andere Projektbeteiligte dürfen damit im Chinagarten drehen, proben oder sonst filmbezogene Handlungen durchführen.
Wir haben keinen Anlaß zu der Annahme, daß Sie unserer Untersagung nicht Folge leisten werden. Deshalb erklären wir auch nur höchstvorsorglich als Voraussetzung eines entsprechenden Strafantrages das Folgende:
Der Verschönerungsverein Stuttgart e.V. erteilt Ihnen und allen anderen Projektbeteiligten ein vorsorgliches Hausverbot für alle Handlungen auf dem Grundstück (auch dem Parkplatz vor der Mauer), die mit dem Filmprojekt in Zusammenhang stehen. Sollten Sie das Grundstück dem zuwider für solche Handlungen nutzen, werden wir Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Nahezu alle Nachbarn der Anlage in der Panoramastraße sind - in unserem Einverständnis - sehr aufmerksam und jederzeit bereit, Beobachtungen aufzunehmen und uns zur Verfügung zu stellen. Sie sollten daher die Untersagung in jedem Falle ernst nehmen.
Wir empfehlen Ihnen, sich wegen eines geeigneten Drehortes mit dem dashi center in Freiberg in Verbindung zu setzen. Das China-Haus befindet sich in der Mühlstraße 100, 71691 Freiberg a. N. (Bild in Anlage.)
Mit freundlichen Grüßen
- xxx -
Vorsitzender
***************************************************************
Verschönerungsverein Stuttgart e.V. - Der Vorsitzende
Rechtsanwalt xxx
Büro: Klüpfelstrasse 6 * D-70193 Stuttgart
Fon: 0711-997 993-6 * Fax: 0711-997 993-77
mail to: postbox@vsv-stuttgart.de
Amtsgericht Stuttgart - Vereinsregister VR 3462
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Verschönerungsverein Stuttgart e.V.
xxx
Vorsitzender
Herrn xxx
xxx
xxxx
(per email)
22.07.2008
Keine Dreherlaubnis für den Chinesischen Garten für Ihr Filmprojekt
Hausverbot für Betretung für solche Filmzwecke
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Erörterung im Vorstand des Vereins erklären wir abschließend, daß wir Ihnen und anderen Beteiligten für das Projekt eines KungFu-Filmes keine Dreherlaubnis für den Chinesischen Garten erteilen.
Ein Chinesischer Garten ist grundsätzlich ein Ort der Ruhe, der Besinnung und des Friedens. Die von unseren Mitgliedern gepflegte Anlage soll keine Kulisse für ein dem konträres Projekt sein. Die Kategorisierung "rein privat und unkommerziell" für ein Filmprojekt halten wir in den Zeiten der Verbreitung per Internet für grundsätzlich unglaubwürdig. Fragen der Versicherung gegen Beschädigungen der filigranen Details der Anlage können Sie privat nicht überzeugend darstellen. (Anders gelagerte Filmprojekte weisen grundsätzlich Drehorthaftpflichtversicherungen über mindestens Euro 30.000,00 nach). Hauptgegenargument ist aber die Natur der Anlage als Ort der Ruhe, der Besinnung und des Friedens.
Weder Sie selbst noch andere Projektbeteiligte dürfen damit im Chinagarten drehen, proben oder sonst filmbezogene Handlungen durchführen.
Wir haben keinen Anlaß zu der Annahme, daß Sie unserer Untersagung nicht Folge leisten werden. Deshalb erklären wir auch nur höchstvorsorglich als Voraussetzung eines entsprechenden Strafantrages das Folgende:
Der Verschönerungsverein Stuttgart e.V. erteilt Ihnen und allen anderen Projektbeteiligten ein vorsorgliches Hausverbot für alle Handlungen auf dem Grundstück (auch dem Parkplatz vor der Mauer), die mit dem Filmprojekt in Zusammenhang stehen. Sollten Sie das Grundstück dem zuwider für solche Handlungen nutzen, werden wir Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Nahezu alle Nachbarn der Anlage in der Panoramastraße sind - in unserem Einverständnis - sehr aufmerksam und jederzeit bereit, Beobachtungen aufzunehmen und uns zur Verfügung zu stellen. Sie sollten daher die Untersagung in jedem Falle ernst nehmen.
Wir empfehlen Ihnen, sich wegen eines geeigneten Drehortes mit dem dashi center in Freiberg in Verbindung zu setzen. Das China-Haus befindet sich in der Mühlstraße 100, 71691 Freiberg a. N. (Bild in Anlage.)
Mit freundlichen Grüßen
- xxx -
Vorsitzender
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Verschönerungsverein Stuttgart e.V. - Der Vorsitzende
Rechtsanwalt xxx
Büro: Klüpfelstrasse 6 * D-70193 Stuttgart
Fon: 0711-997 993-6 * Fax: 0711-997 993-77
mail to: postbox@vsv-stuttgart.de
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Cpt. Ahab - 23. Jul, 09:01